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VwGH 15. 9. 2011, 2009/07/0162 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/502ZfV 2012, 353 Heft 2 v. 9.5.2012

VwGG: § 23 Abs 1 (Parteien können Sache vor dem VwGH selber führen oder sich durch Rechtsanwalt vertreten lassen; Vertretung vor VwGH schließt nicht ohne Weiteres auch eine Vertretung für das daran anschließende fortgesetzte Verfahren mit ein)

VwGH 15. 9. 2011, 2009/07/0162

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