BundesvergabeG 2006: § 25 Abs 3 (Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen; nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung)
§ 103 Abs 6 (Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Mindestanzahl fünf aufzufordernder Unternehmer; Aufforderung sämtlicher geeigneter Unternehmer zur Angebotsabgabe entspricht nicht der vorgeschriebenen Mindestzahl)