AlVG: § 16 Abs 1 lit c (Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Unterbringung in Heil- oder Pflegeanstalt; analoge Anwendung auf die Unterbringung in einer Kuranstalt)
VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0229
Die Bf rügt, es liege kein Ruhenstatbestand gem § 16 Abs 1 lit c AlVG vor. Der im angef B angesprochene Ruhenstatbestand beziehe sich zum einen nur auf eine Heil- oder Pflegeanstalt, nicht aber auf eine Kuranstalt; zum anderen setze das Gesetz eine tatsächliche Unterbringung voraus.