AlVG: § 7 Abs 3 Z 1 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; Hindernisse zur Arbeitsaufnahme; Pflegetätigkeit; fehlende Feststellungen zur rechtlichen und faktischen Möglichkeit, die Pflege kurzfristig und jederzeit zu beenden)
VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0164
Die belBeh hat den Widerruf (der Zuerkennung) des Notstandshilfebezuges darauf gestützt, dass die Bf im zu beurteilenden Zeitraum der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden sei.