AlVG: § 25 Abs 2 AlVG (Betretung eines Empfängers von Arbeitslosengeld bei einer Tätigkeit gemäß § 12 Abs 3 lit a, b oder d; Einstellung und Berichtigung des Arbeitslosengeldes; Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen; Gründe der Meldepflichtverletzung, unerhebliche)