ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung; Dienstnehmer) § 539a (Beurteilung eines Sachverhalts, wie er bei angemessener rechtlicher Gestaltung zu beurteilen wäre; einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses während des Krankenstandes des Arbeitnehmers; Wirksamkeit nur bei tatsächlicher Absicht beider Parteien, das Beschäftigungsverhältnis dauerhaft zu beenden; nicht anzunehmen bei vereinbarter Wiedereinstellung nach Gesundschreibung)