Ländervereinbarung über den Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe: Art 6 (Mitteilung des Trägers, dem Kosten erwachsen, an den voraussichtlich ersatzpflichtigen Träger; bloße Tatsachenmitteilung; weniger strenge Formalvoraussetzungen als für den Kostenersatzantrag nach Art 7 der Ländervereinbarung; Fehlen der Fertigung "Für den Landeshauptmann" in der Anzeige ist unschädlich für die Behandlung des ordnungsgemäß gefertigten Antrages)