Vlbg WettenG: § 3 (Erteilung der Bewilligung; Voraussetzungen)
§ 4 Abs 1 (Anzeige über die Verlegung eines Standortes oder die Hinzunahme eines neuen Standortes; behördliche Zurkenntnisnahme oder Untersagung)
§ 4 Abs 2 (Entscheidungsfrist; Berechtigung nach Fristlauf ohne Untersagung; keine einvernehmliche Fristverlängerung oder Fristerstreckung für Ermittlungstätigkeiten)