GewO: § 39 (gewerberechtlicher Geschäftsführer; Bestellung; Bestellungsvoraussetzungen; Geschäftsführer muss ua in der Lage sein muss, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen)
§ 41 Abs 5 (Fortbetriebsrechte; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Eintritt als Geschäftsführer; Verwaltungsstrafverfahren gegen Insolvenzverwalter; Zustellungen; fortgeführter Gewerbebetrieb keine Abgabestelle)