GewO: § 87 Abs 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgründe gem § 13 Abs 1 oder 2; Befürchtung der Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Bedachtnahme auf Eigenart der strafbaren Handlung und Persönlichkeitsbild des Verurteilten; Gewerbe der Dienstleistungen in der ADV und IT bietet Anreiz und auch Gelegenheit zur Begehung von Suchtmitteldelikten)
VwGH 28. 9. 2011, 2010/04/0134