GewO: § 348 Abs 1 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Verfahren von Amts wegen)
§ 348 Abs 4 (Feststellungsverfahren zum Bestand einer Gewerbeberechtigung; Verfahren auf Antrag; Voraussetzung des rechtlichen Interesses; keines der Nachbarin einer geplanten Betriebsanlage bezüglich bestehender Gewerbeberechtigung)