GewO: § 113 Abs 5 (Sperrstunde und Aufsperrstunde; Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde oder einer früheren Sperrstunde; dingliche Wirkung; Nichteinhaltung; fortgesetztes Delikt)
VStG: § 22 (Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen; bei fortgesetztem Delikt Wertung als nur eine strafbare Handlung, einheitlicher Willensentschluss, erkennbarer zeitlicher Zusammenhang; einheitliche Verantwortung; Sperrstundenüberschreitung)