FPG: § 80 Abs 1 (Dauer der Schubhaft; Verpflichtung der Behörde, darauf hinzuwirken, dass die Schubhaft so kurz wie möglich dauert; Pflicht der Asylbehörde, die Fremdenpolizeibehörde unverzüglich zu verständigen, wenn die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Schubhaft weggefallen sind)
VwGH 30. 8. 2011, 2010/21/0353