FPG: § 38 Abs 1 (Sicherstellung von Beweismitteln; als Beweismittel kommt auch ein Reisepass in Betracht; keine Befugnis zur vorläufigen Sicherstellung nach § 38 Abs 1 FPG in Bezug auf einen Reisepass im Zuge der asylrechtlichen Erstbefragung)
AsylG 2005: § 44 Abs 4 (Befragung, Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung; spezifische Sicherstellungsbefugnis für Zwecke eines Asylverfahrens)