NAG: § 11 Abs 1 Z 4 (Aufenthaltstitel, Versagungsgründe; Aufenthaltsehe und Aufenthaltsadoption, absoluter Versagungsgrund)
§ 30 Abs 1 (Aufenthaltsehe; kein gemeinsames Familienleben)
§ 30 Abs 2 (Aufenthaltsadoption; Erlangung des Aufenthaltstitels der ausschließliche oder vorwiegende Grund; gemeinsames Familienleben erforderlich für eine Beziehung wie zwischen leiblichen Eltern und Kindern)