FPG: § 21 Abs 1 Z 2 (Erteilung von Visa; Wiederausreise des Fremden muss gesichert erscheinen; konkreter Vorhalt erforderlich)
VwGH 30. 8. 2011, 2008/21/0009,0010
1. Der VwGH hat in seiner Rsp zur gebotenen Vorgangsweise bei der Visumserteilung festgehalten, dass die Beh im Rahmen ihrer aus § 11 Abs 1 letzter Halbsatz FPG resultierenden Verpflichtung zur Wahrung des Parteiengehörs gegenüber dem Fremden konkret darzulegen hat, worin die gegen die Erteilung eines Visums sprechenden Bedenken bestehen. Erst dann ist es Sache des Antragstellers, diese Bedenken durch unter Beweis zu stellendes Vorbringen zu zerstreuen (VwGH 8. 7. 2009, 2008/21/0629 = ZfVB 2010/398; 27. 1. 2010, 2007/21/0342 = ZfVB 2010/1064).