FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Missbrauchsabsicht bei Eheschließung; Ermittlungspflicht der Behörde)
VwGH 22. 9. 2011, 2008/18/0748
Wenn die Beschwerde eine Verletzung von Verfahrensvorschriften rügt und vorbringt, für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs 2 Z 9 FPG sei es erforderlich, dass eine Missbrauchsabsicht bereits bei Eheschließung bestanden habe, was von der belBeh nicht schlüssig begründet worden sei, ist ihr zu entgegnen, dass - im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem in der Beschwerde zitierten Erkenntnis des VwGH vom 27. 3. 2007, 2006/21/0391 = ZfVB 2008/375, zugrunde lag - im vorliegenden Fall kein Hinweis dafür ersichtlich ist, dass der Bf zunächst eine "echte Ehe" schließen, seine Ehefrau es sich jedoch anders überlegt und mit ihm nicht mehr zusammenleben habe wollen. Daher war die belBeh auch nicht gehalten, ergänzende Ermittlungen durchzuführen.