FPG: § 50 (Unzulässigkeit der Abschiebung; Glaubhaftmachen einer aktuellen Bedrohungssituation; Mitglied der "AMJ" in Bangladesch)
§ 51 Abs 1 (ebenso)
§ 53 (Ausweisung; Interessenabwägung; lang dauernder Aufenthalt im Inland; berufliche Tätigkeit als Zeitungskolporteur)