BDG: § 43 Abs 2 (allgemeine Dienstpflichten, Vertrauen der Allgemeinheit, sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben; Funktionsbezug, allgemeiner und besonderer; außerdienstliches Verhalten; Kriminalbeamter, Entzug der Lenkerberechtigung wegen Lenkens eines Kfz in alkoholisiertem Zustand, enger Zusammenhang mit Aufgabenbereich durch notwendige Fahrten mit dem Dienstkraftfahrzeug)
§ 93 Abs 1 (Strafbemessung, Kriterien, Generalprävention)