Oö GemeindebedienstetenG 2001: § 165a Abs 1 (Optionserklärung, Rechtsnatur, Anbringen oder einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, Unwirksamkeit im Fall einer beigefügten Bedingung)
§ 165a Abs 2 (ebenso, Feststellungsbescheid über neue gehaltsrechtliche Stellung)