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VwGH 24. 8. 2011, 2009/06/0273 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/358ZfV 2012, 278 Heft 2 v. 9.5.2012

Tir BauO: § 36 Abs 2 (Benützungsbewilligung, Antrag durch den Eigentümer; im Fall von Wohnungseigentum die Eigentümer, nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft; Erteilung für einen in sich abgeschlossenen Teil des Gebäudes; Teilbenützungsbewilligung, die auch allgemeine Teile des Hauses betrifft; Betroffenheit der Miteigentümer)

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