AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff; Angehörige der Roma im Kosovo, kein allgemeines Rückkehrrisiko; schwierige Lage ethnischer oder religiöser Minderheiten allein nicht ausreichend, Prüfung zusätzlicher individueller Gefährdung, Verfolgung durch Private, Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit des Staates, Kosovo)