B-VG: Art 20 Abs 2 idF BGBl I 2008/2 (oberste Organe der Verwaltung; Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag; Weisungsfreistellung durch Gesetz; keine rückwirkende Beseitigung der ex constitutione vorgesehenen Weisungsfreiheit der vor Inkrafttreten der Novelle eingerichteten Behörden)
Art 151 Abs 38 (Übergangsbestimmung; bewusste Regelung nur für Aufsichtsrecht, nicht aber für Weisungsfreistellung)