BStG 1971: § 14 Abs 1 (Sicherung des Baus einer Bundesstraße, Verordnung betreffend Bundesstraßenplanungsgebiet)
§ 14 Abs 3 (ebenso; Verbot von Neu-, Zu- und Umbauten; Ausnahmen mit Bescheid, wenn der geplante Straßenbau nicht wesentlich erschwert; zumutbarer Umweg zur Bekämpfung der Bundesstraßenplanungsgebietsverordnung, keine Legitimation für einen Individualantrag auf Normenkontrolle)