Verletzung, Bescheid
VfGH 29. 6. 2011, B 1462/10
Unangemessen lange Verfahrensdauer infolge allein von der Beh zu vertretender Dauer von 6 Jahren und 8 Monaten bis zur Zustellung der schriftlichen Ausfertigung.
Verletzung, Bescheid
VfGH 29. 6. 2011, B 1462/10
Unangemessen lange Verfahrensdauer infolge allein von der Beh zu vertretender Dauer von 6 Jahren und 8 Monaten bis zur Zustellung der schriftlichen Ausfertigung.