RAO: § 10 Abs 2 (Pflicht zur Wahrung von Ehre und Würde des Standes)
RL für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter 1977: § 45 Abs 3 lit a (unzulässig ist Selbstanpreisung durch marktschreierische Werbung; hier: bestimmte unentgeltliche Leistung an die ersten drei Anrufer am Eröffnungstag des neuen Kanzleisitzes)