VO (EG) 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen: Art 37 Abs 1 erster Satz (Berechnung des Referenzbetrages zur Bestimmung der Betriebsprämie; Dreijahresdurchschnitt der Gesamtbeträge der im Zeitraum nach Art 38 erhaltenen Stützungszahlungen; Bindungswirkung des unter Zugrundelegung des Bezugszeitraumes erfolgten rechtskräftigen Abspruches über den Referenzbetrag)
Art 38 (Bezugszeitraum Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002)