AVG: § 62 Abs 1 (Bescheid, Erlassung, Erlassungszeitpunkt grundsätzlich maßgeblich für Sach- und Rechtslage; bei zeitraumbezogenem Abspruch ist die Rechtslage in diesem Zeitraum maßgebend, Dauerrechtsverhältnisse wie zB im Sozialhilferecht, Abspruch ohne festgesetzten Endzeitpunkt, Geltung bis zur Erlassung des abweisenden Bescheides
VwGH 13. 12. 2010, 2007/10/0091