GewO: § 13 Abs 1 (Ausschlussgründe für Gewerbeausübung; gerichtliche Verurteilungen)
§ 87 Abs 1 Z 1 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Vorliegen von Ausschlussgründen und negative Prognose; mangelnde Feststellungen zu den Verurteilungen konkret zugrunde liegenden Tathandlungen; keine nachvollziehbare Prognose)