FPG: § 76 Abs 2 Z 4 (Voraussetzungen der Anhaltung eines Asylwerbers in Schubhaft; zutreffende Annahme, der Antrag des Fremden auf internationalen Schutz werde mangels Zuständigkeit Österreichs zur Prüfung zurückgewiesen werden; Vorliegen besonderer Umstände nötig, die schon in diesem frühen Asylverfahrensstadium ein Untertauchen des betreffenden Fremden befürchten lassen; nicht vorliegend)
VwGH 5. 7. 2011, 2011/21/0094