NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel; keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)
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§ 11 Abs 3 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Erteilung eines Aufenthaltstitels trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses; Interessenabwägung, fehlende)