FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Aufenthaltsverbot; Ehemann und Kinder österreichische Staatsbürger; langjähriger Aufenthalt der Familie im Herkunftsland der Fremden; Überwiegen der öffentlichen Interessen)
FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Aufenthaltsverbot; Ehemann und Kinder österreichische Staatsbürger; langjähriger Aufenthalt der Familie im Herkunftsland der Fremden; Überwiegen der öffentlichen Interessen)