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VwGH 19. 5. 2011, 2008/21/0070 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2012/119ZfV 2012, 120 Heft 1 v. 9.3.2012

FPG: § 66 Abs 1 (Ausweisung, Eingriff in das Privat- und Familienleben nur bei Rechtfertigung nach Art 8 Abs 2 EMRK; medizinische Behandlung in Österreich)

VwGH 19. 5. 2011, 2008/21/0070

Bei der Abwägung der persönlichen Interessen eines Fremden an einem Verbleib im Bundesgebiet mit dem öff Interesse an der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme kommt auch dem Umstand Bedeutung zu, dass eine medizinische Behandlung in Österreich vorgenommen wird. Wenn für den Fremden keine Aussicht besteht, sich in seinem Heimatstaat oder in einem anderen Land - sollte ein solches als Zielort einer allfälligen Abschiebung überhaupt in Betracht kommen - außerhalb Österreichs der für ihn notwendigen Behandlung unterziehen zu können, kann das - abhängig von den dann zu erwartenden Folgen - eine maßgebliche Verstärkung der persönlichen Interessen an einem (unter Umständen auch nur vorübergehenden) Verbleib in Österreich darstellen (VwGH 27. 3. 2007, 2006/21/0165). Daher hätte die belBeh auf die Erkrankung des Bf eingehen müssen und allfällige Behandlungsmöglichkeiten im Ausland erörtern müssen. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

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