FPG: § 56 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"; schwere Gefahr für öffentliche Ordnung oder Sicherheit; "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes"; Suchtgiftkriminalität)
§ 60 Abs 1 (ebenso)