FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Bindungswirkung des Ehenichtigkeitsurteils; eigenständige Beurteilung durch Fremdenpolizei; Irrtum über Rechtsfolgen einer Aufenthaltsehe)
VwGH 16. 6. 2011, 2007/18/0843
Nach stRsp des VwGH steht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, mit dem eine Ehe gem § 23 EheG für nichtig erklärt wurde, in bindender Weise fest, dass die Ehegatten die Ehe ausschließlich zu den in diesem Urteil genannten Zwecken geschlossen und kein gemeinsames Familienleben iSd Art 8 MRK geführt haben (VwGH 30. 4. 2010, 2007/18/0792). Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Bindungswirkung des auch gegenüber dem Bf ergangenen Gerichtsurteils vom 11. 12. 2006 im vorliegenden Fall für den österr Rechtsbereich nicht zum Tragen kommen sollte.