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VwGH 3. 5. 2011, 2009/05/0337 (Feuerpolizei)

VwGHFeuerpolizeiZfV 2012/103ZfV 2012, 110 Heft 1 v. 9.3.2012

Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und KlimaanlagenG (WFLKG): § 1 Abs 2 (Geltungsbereich des Gesetzes, Ausnahmen; Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache; demonstrative Aufzählung, in welchen Angelegenheiten das Gesetz nicht anwendbar ist; Gewerbe, Forstwesen, Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen)

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