LDG: § 71 Abs 1 (Strafbemessung, Kriterien)
§ 73 Abs 1 (Zusammentreffen von gerichtlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen, Absehen von Verfolgung außer bei spezialpräventiver Notwendigkeit)
§ 73 Abs 3 (ebenso, disziplinärer Überhang, Spezialprävention; negative Zukunftsprognose ohne Sachverständigengutachten und Verhandlung)