vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 12. 7. 2011, 2008/09/0184 (Dienstrecht)

VwGHDienstrechtZfV 2012/92ZfV 2012, 105 Heft 1 v. 9.3.2012

RGV: § 20 Abs 3 (Dienstverrichtungen im Dienstort, kein Anspruch für regelmäßige und in der Natur des Dienstes gelegene Dienstverrichtungen; Jobcenter der Post)

VwGH 12. 7. 2011, 2008/09/0184

1. Zur Anwendbarkeit der RGV Hinweis auf VwGH 28. 6. 2000, 95/12/0233 = ZfVB 2002/59. Auch wenn man annähme, dass Dienstzuteilungen vom Job-Center bzw KEC-Center nicht erfolgt wären, es sich sohin um Dienstverrichtungen am Dienstort iSd § 20 RGV gehandelt hätte, so wäre nicht zu ersehen, dass Dienstverrichtungen in einem Job-Center, die außerhalb dieses Centers erbracht werden, nicht in der "Natur des Dienstes" iSd § 20 Abs 3 RGV lägen. In der Natur des Dienstes liegen die gem § 20 Abs 3 RGV beurteilten Dienstverrichtungen nämlich dann, wenn ihre Wahrnehmung typischerweise zu den Aufgaben eines Arbeitsplatzes gehört, sie also für diesen charakteristisch sind (VwGH 13. 9. 2001, 2000/12/0162). Dies konnte im vorliegenden Fall angesichts des Charakters des Jobcenters, das später in KEC umbenannt worden ist, nicht mit Grund verneint werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!