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VwGH 30. 6. 2011, 2010/07/0099 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/85ZfV 2012, 98 Heft 1 v. 9.3.2012

Tir FLG 1996 idF LGBl 2010/7: § 33 Abs 2 lit c (agrargemeinschaftliche Grundstücke sind insb Grundstücke, die im Eigentum einer Gemeinde stehen (Z 1) oder vormals im Eigentum einer Gemeinde gestanden sind (Z 2) unter weiteren Voraussetzungen; hier: Zuweisung des Eigentums an die Agrargemeinschaft; Substanzwert kommt der Gemeinde zu)

VwGH 30. 6. 2011, 2010/07/0099

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