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VwGH 30. 6. 2010, 2010/07/0075, 2011/07/0010 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/82ZfV 2012, 91 Heft 1 v. 9.3.2012

Tir FLG 1996 idF LGBl 2010/7: § 33 Abs 2 lit c Z 2 (agrargemeinschaftliche Grundstücke sind insb Grundstücke, die vormals im Eigentum einer Gemeinde gestanden sind, durch Regulierungsplan ins Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen wurden, vor dieser Übertragung der Deckung des Haus- und Gutsbedarfes von Stammsitzliegenschaften gedient haben und nicht Gegenstand einer Hauptteilung waren)

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