Nö BauO: § 12 (Änderung von Grundstücksgrenzen, Erteilung von Baubewilligungen; Abtretungsverpflichtung zugunsten des öffentlichen Gutes; Feststellungsbescheid betreffend allenfalls aufgrund alter Baubewilligung bestehender Abtretungsverpflichtung zur Schaffung von Rechtsklarheit für allfällige künftige Baubewilligungsanträge nicht erforderlich)
VwGH 15. 6. 2011, 2008/05/0200