AsylG 1997: § 5 Abs 1 (unzulässige Asylanträge wegen vertraglicher Unzuständigkeit, Zuständigkeit eines anderen Staates zur Prüfung des Asylantrages, gleichzeitig mit Zurückweisungsbescheid Feststellung, welcher andere Staat zuständig; Verbindung mit einer Ausweisung; Dubliner Übereinkommen, Bedachtnahme auf Kriterien der Art 3 und 8 MRK)