AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; bloße Angehörigeneigenschaft als Verfolgungsgrund, soziale Gruppe der Familie; Gefahr durch Privatpersonen bzw privaten Gruppierungen, Schutzfähigkeit und -willigkeit staatlicher Behörden; Bedrohung durch Gläubiger wegen Schulden des Ehemannes; außerordentlich hohe Strafe für "Republikflucht", mögliche Asylrelevanz, Unterstellung einer oppositionellen Gesinnung; langer Auslandsaufenthalt und mangelnde Rückkehrabsicht nach legaler Ausreise, Vietnam)