AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Verfolgung durch Privatpersonen bzw privaten Gruppierungen, staatlicher Schutz; Prüfung der konkreten staatlichen Schutzfähigkeit; Bedrohung durch staatliche Behörden und Basidjis, Irak)