AsylG 2005: § 3 (Antrag auf internationalen Schutz)
§ 10 Abs 2 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung oder Zurückweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1, Unzulässigkeit, ua bei Verletzung von Art 8 EMRK; Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingriffes, Begriff des Familienlebens, auch Beziehungen unverheirateter Partner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen)