AsylG 1997: § 5 (Zuständigkeit eines anderen Staates zur Durchführung des Asylverfahrens)
§ 25 Abs 2 (Handlungsfähigkeit, mündige Minderjährige, Vertretung durch örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger, wirksame Bescheidzustellung nur
Seite 65
AsylG 1997: § 5 (Zuständigkeit eines anderen Staates zur Durchführung des Asylverfahrens)
§ 25 Abs 2 (Handlungsfähigkeit, mündige Minderjährige, Vertretung durch örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger, wirksame Bescheidzustellung nur
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