MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; siebenjähriger Aufenthalt als Asylwerber, mongolische Lebensgefährtin und Tochter, bloß vorübergehende Unzulässigkeit der Ausweisung im Hinblick auf aufschiebende Wirkung durch VwGH betreffend Rückkehrentscheidung gegenüber Lebensgefährtin und Tochter)