AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)
AVG: § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; AsylG 2005, Maßgeblichkeit nunmehr auch von Sachverhaltsänderungen, die ausschließlich subsidiäre Schutzgründe betreffen; fehlende Feststellungen zur allgemeinen Situation im Herkunftsstaat im rechtskräftigen Vorbescheid, Unmöglichkeit der Feststellung einer Sachverhaltsänderung; Verkennung des neuen Vorbringens, Nachfluchtgrund, behauptete Gefahr wegen beabsichtigter Konversion zum christlichen Glauben, Afghanistan)