BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 4 (Abberufung von Leitungsfunktion, behaupteter Vertrauensverlust, Dienstpflichtverletzungen, unzureichende Aufgabenerfüllung, Verwirkung durch Zeitablauf, wiederholte Vertrauensbekundungen seitens des Vorgesetzten)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, ebenso)