BDG 1979: § 40 Abs 1 (einfache Verwendungsänderung, gleichwertiger Arbeitsplatz, Verfügung mit Dienstauftrag)
§ 40 Abs 2 Z 3 (Abberufung von Leitungsfunktion ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, Verfügung mit Bescheid)
BMG: § 10 Abs 3 (Befugnis des BM, einzelne Aufgaben an sich zu ziehen, keine Befugnis zum Entzug sämtlicher Aufgaben)